Entsprechend dem Berliner Schulgesetz nehmen die Eltern auf Klassenelternabenden ihre Interessen wahr und wählen dort ihre Vertreter. Diese bilden die Gesamtelternvertretung (GEV).
Die GEV wählt einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter sowie weitere Mitglieder für alle gesetzlich festgelegten Gremien.
Die GEV nutzt aktiv ihre Möglichkeiten über die Geschicke der Schule in den entsprechenden Gremien mitzubestimmen und versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Lehrer- bzw. Erzieherkollegium. Die Eltern der einzelnen Klassen engagieren sich selbstverständlich über die rechtlichen Notwendigkeiten hinaus.
Beispiele des Engagements der GEV: