Unsere Schule informiert …
Link zum Musterhygieneplan der Primarstufe
Liebe Eltern,
wie Sie bereits wissen, ist die verpflichtende Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler seit dem 19.04.2021 ein fester Bestandteil der umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Berliner Schulen.
Die Schülerinnen und Schüler können nur an schulischen Präsenzangeboten, auch Betreuungsangeboten, teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Anleitung durch das pädagogische Personal in der Schule selbst.
Ihr Kind testet sich selbst. Geübt hat es im Idealfall mit den zwei Selbsttests zu Hause.
Nein, da es sich nicht um einen Eingriff in die Körperlichkeit eines Kindes handelt. Es testet sich selbst.
Ihr Kind testet sich im Klassenraum.
Nein. Die Regel für die Entscheidung zur häuslichen Isolation ist weiterhin: 15 Minuten direkter Kontakt, ohne Abstand und ohne Maske. Dies kann bei der kurzen Selbsttestung nicht passieren. Zudem werden die Abstände eingehalten; es gibt in den Räumen Luftfiltergeräte und es wird entsprechend gelüftet.
Mit Aufklärung wirkt das pädagogische Personal dieser falschen Logik entgegen. Ein positiver Schnelltest bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind an Covid-19 erkrankt ist. Ein positiver Schnelltest bedeutet, dass der Verdacht auf die Infektion besteht. Ein PCR-Test weist das Virus nach.
Je mehr Menschen dies verstehen, desto weniger Raum gibt es für Vermutungen.
Besprechen Sie das mit Ihrem Kind bitte zu Hause.
Die Kinder testen sich aktuell immer am Dienstag und Donnerstag. Das pädagogische Personal achtet darauf, dass sich die Kinder nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen testen. Die Schule hat eine Übersicht, wer wann getestet wurde.
Das ist nicht schlimm. Wenn Ihr Kind wieder da ist, testet es sich.
Nein.
Die Tests der Firma LEPU werden ausgegeben.
Vor dem Neuen etwas Angst zu haben, ist völlig normal. Erklären Sie dies Ihrem Kind ruhig und anschaulich anhand der zwei Selbsttests. Wenn Ihr Kind während des ersten Tests merkt, dass es unweigerlich lachen muss, weil es so kitzelt, dann ist die Angst bestimmt schnell ganz klein. In der Schule ist unser pädagogisches Personal vor Ort und kann Ihr Kind durch liebevolle Zuwendung unterstützen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Kinder sich in der Gruppe oft anders verhalten, als zu Hause.
Die Antigen-Selbsttests sind nur für die Nase. Wenn ihr Kind popelt, dann weiß es, wie tief es in die Nase gehen kann, ohne sich zu verletzen. Erklären Sie dies Ihrem Kind ruhig und anschaulich anhand der zwei Selbsttests. Vertrauen Sie Ihrem Kind, dass es sich selbst vorsichtig testen kann.
Nein, da die Berliner Mediziner der Senatsverwaltung diese aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit an Schulen nicht zulassen.
Dann wenden Sie sich schnellstens an die Klassenleitung. Mit Zustimmung der Schulleitung ist ein abweichendes Verfahren in begründeten Ausnahmefällen möglich. Beachten Sie, dass am Wochenende keine Mails gelesen und beantwortet werden.
Dann muss Ihr Kind von Ihnen als Eltern schnell abgeholt werden. Es muss umgehend in einem Testzentrum ein PCR-Test durchgeführt werden. Informationen dazu bekommen Sie von der Schule.
Dann können Sie vor Unterrichtsbeginn Ihres Kindes 2x wöchentlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis einer öffentlichen Teststelle/eines Haus- oder Kinderarztes im Sekretariat vorlegen.
Seit dem 9. August gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, am Präsenzunterricht teilzunehmen und gleichzeitig alle bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sofern der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht nicht nachgekommen wird, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor, das auf dem Zeugnis vermerkt wird.
Die rechtliche Grundlage bildet die SARS-CoV-2 –Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die aktuell fortgeschrieben wird. Die SenBJF hat am 14.04.2021 die Umsetzung der Teststrategie des Landes Berlin an den Berliner Schulen – Selbsttestung der Schüler, -innen in der Schule näher definiert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Schul- und Verwaltungsbetrieb aufrechterhalten wollen. Daher werden wir nur auf Wunsch eine negative Testbescheinigung für Ihr Kind ausstellen, anstelle von wöchentlich 1200 pauschalen ausgedruckten Bescheinigungen.
Schreiben Sie Ihren Wunsch nach einer Bescheinigung ins Mitteilungsheft, was Ihr Kind der Klassenleitung vorlegt. Ihr Kind erhält dann bis zum Ende der Unterrichtszeit maximal 2x wöchentlich eine Bescheinigung.
Ihre Schulleitung
Wenn Sie aus einem EU-Land, oder ausserhalb der EU einreisen, informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Zu Seite des Auswärtigen Amtes
Sie reisen aus einem Land nach Deutschland ein, wissen aber nicht, ob Ihr Land ein Hochrisiko-, oder Virusvariantengebiet ist. Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen.
Hier finden Sie alle Elternbriefe der Senatsverwaltung
Weitere Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie unter diesem Link.
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